Priodo-Ewiger Schichtplan
Lizenz Priodo-Ewiger Schichtplan.pdf
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Lizenzbestimmungen Priodo-Ewiger
Schichtplan
Wichtig: Lesen Sie bitte vor dem Download, Kopieren auf den Rechner o. ä., kopieren oder Verwenden des Produktes die folgenden Bedingungen.
Durch das Herunterladen, Kopieren, Installieren oder Nutzen des Produkts erklären Sie sich auf jeden Fall mit den Nutzungsbestimmungen einverstanden.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zur Nutzung der Software
Diese Vereinbarung zwischen „Priodo Software- und Programmentwicklung Jürgen Utzig“ und Ihnen – einer juristischen oder natürlichen Person („Endbenutzer“) - berechtigt Sie zur Nutzung der Software „Priodo-Ewiger Schichtplan“. Sie darf unter folgenden Bedingungen auf einem Datenträger gespeichert, per Mail versendet oder von den Seiten von Priodo heruntergeladen werden. Diese Vereinbarung ist kein Kaufvertrag! Sie ist eine Vereinbarung, die die Rechte des Endbenutzers betrifft. Die Software „Priodo-Ewiger Schichtplan“, sowie vorhanden das physische Medium, auf denen die Software beim Verkauf vorliegt, sowie alle Kopien, zu denen der Endbenutzer laut dieser Vereinbarung berechtigt ist, bleibt Eigentum von „Priodo Software- und Programmentwicklung Jürgen Utzig“.
Durch Betätigen der Schaltfläche „Ich stimme zu“ bzw. „Erkenne ich an“ beim Herunterladen oder Kaufen des Produktes bestätigen Sie, dass sie diese Vereinbarung gelesen haben und Sie diese anerkennen.
- Mit „Software“ wird im folgenden die gekauften Dateien einschließlich seiner gesamten Teile, einschließlich Software, die auf Datenträger oder über das Internet zur Verfügung gestellt wurden, sämtliche Anleitungs- und Dokumentationsmaterialien.
- Die Verwendung der Software erfordert die Installation von „Mikrosoft Office ®“. Auf dem Computer, auf dem sie die Software verwenden wollen, darf keine Soft- oder Hardware vorhanden sein, durch die die Software beeinträchtigt werden könnte.
- Wenn Sie mit dieser Vereinbarung einverstanden sind und den erforderlichen Kaufpreis bezahlt haben, gewährt „Priodo Software- und Programmentwicklung Jürgen Utzig“ Ihnen das nicht übertragbare und nicht exklusive Recht die Software auf dem Computer zu speichern und zu nutzen. Jede Datei, die man gekauft hat und für die man den Kaufpreis bezahlt hat, hat man eine Lizenz erworben. Diese gilt nur auf einem Rechner und dort nur für einen Benutzer.
- Von der Software dürfen auch keine Sekundärversionen erstellt, aufgeteilt, kopiert oder verbreitet werden. Lediglich eine Kopie darf auf einem Medium zur dauerhaften Speicherung als Sicherheitskopie erstellt werden. Diese darf auf einen anderen Computer nicht verwendet werden. Das Erstellen einer weiteren Kopie verstößt gegen diese Vereinbarung. Das Recht zur Nutzung der Software darf nicht auf andere Weise verändert werden, die Software darf nicht an andere Personen gemietet oder an solche ausgeliehen werden.
- Software und alle Rechte gehören „Priodo Software- und Programmentwicklung Jürgen Utzig“. Der Besitzer behält sich alle Rechte an der Software vor. Kopien oder Versionen, die nicht von Ihnen benutzt werden, dürfen nicht auf andere übertragen, verliehen, verkauft oder vermietet werden.
- Der Beginn dieser Vereinbarung ist der Zeitpunkt, an dem die Software auf den Rechner kopiert wird. Sie kann aufgehoben werden, indem die Software, alle Sicherheitskopien und alle zur Verfügung gestellten Materialen zerstört oder auf eigene Kosten zurückgesendet wird.
- Ohne Benachrichtigung erlöschen Ihre Rechte als Endbenutzer automatisch bei Verstoß gegen diese Vereinbarung. In einem solchen Fall muss ebenfalls eine Zerstörung der Software, aller Kopien und zur Verfügung gestellten Materialen erfolgen.
- ENDNUTZER-ZUSICHERUNG: ALS ENDBENUTZER ERKENNEN SIE AN, DASS DIE SOFTWARE SO BEREITGESTELLT WIRD; WIE SIE IST: SIE ERHALTEN DIE SOFTWARE OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG SOWEIT DIES IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZT ZULÄSSIG IST. WIR GEWÄHREN WEDER AUSDRÜCKLICHE NOCH IMPLIZIERTE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK: WIR GEBEN KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHGALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DIE SOFTWARE PROBLEMLOS UND FEHLERFREI AUSGEFÜHRT WERDEN KANN: DIE ÜBERNEHMEN DIE VOLLE HAFTUNG UND DAS VOLLE RISIKO HINSICHTLICH DER AUSWAHL DER SOFTWARE ZUM ERREICHEN DER VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE SOWIE FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND DEN MIT DIESER ERZIELTEN ERGEBNISSE. SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZT ZULÄSSIG, ÜBERNEHMEN WIR KEINERLEI HAFTUNG FÜR EINBUSSEN BEI GEWINN; ERTRAG; FEHLER BEI ABRECHNUNGEN SOWIE DATENVERLUST.
- Dem Anbieter entstehen keine, als den aufgeführten Verpflichtungen.
- Sollte eine der Bestimmungen ungültig oder nicht einklagbar sein, bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt. Unter den hier festgelegten Bedingungen bleiben diese gültig und einklagbar.